Berufsbegleitende Weiterbildung
Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat höchstens 500 Euro der Veranstaltungsgebühr. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter. In einigen Bundesländern (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) gibt es eine Beschränkung der Veranstaltungsgebühr auf maximal 1.000 Euro.
Kostenlose Beratungen erhalten Sie in einer anerkannten Beratungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info
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